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Hameln, 04.06.2025 – Den jetzt beginnenden Sommer nutzen viele fürs Grillen. Leider steigt mit der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu rund 4.000 schweren Grillunfällen in Deutschland, mehr als 500 davon mit schwersten Verbrennungen.
Die häufigste Ursache sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1.800 Grad Celsius entstehen. Daher sollten nur ungefährliche Grillanzünder wie zum Beispiel Anzündwürfel verwendet werden.
Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu unvorhergesehen Schäden kommt, helfen private Unfall- und Haftpflichtversicherungen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein. „Da Grillen ein privates Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf“.
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen und einen sachkundigen Umgang mit dem Grill können jedoch die Versicherungen ihren Kunden nicht abnehmen. „War bei einem Grillunfall etwa Alkohol im Spiel, kann die private Unfallversicherung auch die Zahlungen verweigern bzw. der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält“.
Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld, einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall und bei Dauerfolgen schlimmstenfalls eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Verpflichtungen und wehrt ggf. unberechtigte Ansprüche ab. „Auch für Sachschäden, wenn beispielsweise des Nachbars Markisen durch Funkenflug beschädigt werden, kommt die private Haftpflichtversicherung auf“.
Lange Sommertage und -abende bieten sich draußen für ausgelassene Feiern an. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen: Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung anteilig reduzieren oder sogar ganz verweigern und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl, laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, ist zwar aus dem Schneider, wenn er / sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die den Fremdschaden bezahlt. Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Drahteselfahrer belangt werden und hohe Bußen kassieren.“ Weist der Radfahrer sogar mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf, gilt dies als Straftat und es drohen – neben einer Geldbuße in Höhe eines Nettogehalts – der Entzug des Führerscheins (soweit vorhanden) sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinstörungen durch Alkohol und andere Drogen, wie z. B. Cannabis die Zahlungen verweigern. „Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält“, betont Beljan, „was quasi fast unmöglich ist.“ Daher der Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern.“ |
Hameln, 07.05.2025 – Die warmen Temperaturen locken zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Da viele im Winter aufs Rad verzichteten, sind sie jetzt im Umgang damit noch etwas ungeübt, zumal wenn zwischenzeitlich ein neues E-Bike angeschafft worden ist, mit dem man schneller (und gefährlicher) unterwegs ist. Gerade im Frühling häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern, darunter auch schwere.
Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen ! Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.
Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Hunderttausende gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, wenn sie beispielsweise mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine sogenannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt.
Diebstahlgefahr nicht unterschätzen
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn jährlich werden laut Polizeistatistik rund 246.000 Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz für das hochwertige Fahrrad zu ergänzen.
Bei neuangeschafften teuren E-Bikes, die locker einen vierstelligen Betrag kosten, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.
Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Ein unbedachter Schritt und das Schicksal schlägt zu. Glück hat, wer noch einmal mit einem blauen Auge davon kommt. Doch oft wird aus einem kleinen Fehltritt ein gefährlicher Unfall – statistisch gesehen alle vier Sekunden. Und die meisten davon passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause.
Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.
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Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.