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Jürgen Beljan

Wilde Zeiten - Tipp: Immer Polizei rufen - Nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert

Hameln, 30.09.2025 – Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, sondern auch das Risiko von Wildunfällen steigt wieder. Rund 276.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr, das sind mehr als 750 täglich auf deutschen Straßen, sagt die Versicherungswirtschaft.

„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“. „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes findet dabei nicht statt.“

Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde gemeldet werden. Dann erhält man ein sogenannte Wildschadenbescheinigung.

Nach der Schadensanzeige bei der Kfz-Versicherung werden im Rahmen der Voll- und Teilkasko aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild (Reh, Wildschein) entstanden sind. Einige Kfz-Versicherer decken in ihren Policen auch Kollisionsschäden durch weitere oder sogar alle Tiere ab. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht. Bei Vertragsfragen wendet man sich am besten an den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.

Was tun bei Schreckreaktionen?

Wird der Schaden nicht durch das Tier direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte "Rettungskosten" gefordert werden. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Tier, Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren (z. B. Hase, Marder) ist nämlich nach der geltenden Rechtsprechung ein selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig.

Auch Hartgesottene sollten aufpassen: Denn die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei und kann strafrechtlich geahndet werden.



Berufsanfänger: Altersvorsorge frühzeitig anpacken

Hameln, 17.09.2025 – Viele junge Erwachsene beginnen in diesen Wochen ihre Berufsausbildung und stehen damit auch vor der Frage der richtigen Altersvorsorge. Dabei lautet die Devise: „Optionen offen halten“. „Die spätere Rente ist zwar für einen 16- bis 25-Jährigen noch sehr weit hin, es lohnt sich aber trotzdem etwas aufzubauen.“ Drei Tipps sollten junge Erwachsene beherzigen:

Erster Tipp: Zunächst ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) viel wichtiger als ‚Geld für später’, da die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten Jahren nur dann eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn das Ende des Erwerbs-, nicht des Berufslebens durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (z.B. Allergie) erzwungen wurde.

Weil sich eine BU am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen aber Azubis nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von i.d.R. 1.000 Euro. Daher sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden. „Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.“

Riester- und Betriebsrente sichern

Tipp Nummer zwei: „Unbedingt die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr mitnehmen, die es vom Staat für die Riester-Vorsorge gibt“, empfiehlt das Team der Sandmann KG. Mit dem neuen „Berufseinsteiger-Bonus“ stockt der Staat zudem jetzt für alle Riester-Sparer unter 25 Jahren das private Rentenkonto kräftig auf. Maximal 200 Euro erhält im Folgejahr einmalig aufs Vorsorge-Konto ausgezahlt, wer einen Riester-Vertrag dieses Jahr noch abschließt.

Dritter Tipp: Frühzeitig nach Möglichkeiten für eine Betriebsrente erkundigen, die aus Brutto-Gehaltsanteilen gespeist wird. Auch hier winkt ein doppelter Vorteil: Die Beiträge dazu werden nämlich aus den Brutto-Gehaltsanteilen gespeist und bauen nicht nur schon eine Altersvorsorge auf, sondern mindern zudem die gesetzliche Abgabenbelastung.

Weiterversicherung prüfen

Doch nicht nur Fragen zur Altersvorsorge kommen jetzt auf die Azubis und die Studenten zu. Auch die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden einspringt, die man ungewollt anderen zugefügt hat, sollte geklärt werden. „Die meisten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter“, beruhigt das Team. „Das ist zumindest bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung so.“ Erst mit dem Ende der ersten Ausbildung oder der Lehre ist der Vertrag der Eltern nicht mehr für die Kinder zuständig. Auch wenn man heiratet endet die Zuständigkeit der elterlichen Versicherungsverträge. „Im Zweifel fragt man einfach den betreuenden Versicherungskaufmann, der das Kleingedruckte in den Verträgen kennt und beraten kann“.


Beginn der Sommerferien

Geschützt reisen - Welche Versicherungen wichtig sind  

Hameln, 02.07.2025 – Viele freuen sich auf den Beginn der Ferienzeit. Sie verspricht Erlebnisse und Erholung. Doch damit diese Zeit die schönste des Jahres wird, sollten Urlauber, bevor sie ihre Reise antreten, einen kurzen Versicherungscheck durchführen. „Wenn die Reise ins Ausland geht, ist die wichtigste Versicherung die Auslandskrankenversicherung“. „Sie übernimmt die Kosten bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands und kostet zirka 20 bis 30 Euro Jahresbeitrag für die ganze Familie.“

Haftpflichtversicherung notwendig

Unverzichtbar ist ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die man unbeabsichtigt anderen zufügt, beispielsweise, wenn man als Mountainbiker versehentlich Wanderer anfährt. Diese Versicherung ist meist für einen nur zweistelligen Betrag im Jahr zu haben und schützt vor Ansprüchen anderer - und zwar nicht nur im Urlaub. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen und einen Deckungsschutz von pauschal mindestens 25 Millionen Euro haben.

Versicherungsschutz für Autofahrer

Sollte die Reise mit dem Auto ins Ausland gehen, ist die Mitnahme der kostenlosen „Weißen Karte“ (früher „Grüne Karte“) sehr empfehlenswert. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und nützt nur, wenn sie noch gültig ist. In manchen Ländern ist sie sogar vorgeschrieben und vermeidet nach einem Unfall ärgerliche Bürokratie.

Dazu packt man am besten auch den ebenfalls kostenlos im Internet erhältlichen „Europäischen Unfallbericht“ mit einer Übersetzungshilfe des jeweiligen Reiselandes ein, der ein genaues Unfallprotokoll ermöglicht. „Wegen vieler abweichender Verfahren in anderen Ländern sollte man nach einem Unfall den Zentralruf der deutschen Autoversicherer kontaktieren“. Aus dem Ausland erreicht man diesen unter Tel. 0049-40-300 330 300. Immerhin passieren aufgrund des höheren und ortsfremden Reiseverkehrs im Sommer tausende Kfz-Unfälle.

Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen

Ein Dutzend Versicherungsverträge können für den Urlaub eine Rolle spielen, aber meist sind nur zwei oder drei wirklich wichtig. Zum Beispiel liefert die Hausratversicherung bereits einen Grundschutz, denn ihre Außenwirkung gilt auch bei einem Raubüberfall.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hohe Kosten eines Rechtsstreits abmildern, wenn der teure Urlaub ein juristisches Nachspiel wegen etwaiger Reisemängel haben sollte. Diese Versicherung beschränkt sich ebenfalls nicht auf den Urlaubsaufenthalt und leistet bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag, u. a. auf der Arbeit, im Verkehr oder bei Mietstreitigkeiten. Hat man Fragen zu Details, lässt man sich am besten persönlich von dem/der Versicherungsvermittler/in beraten.

Vorsicht bei Paketen

Zu Angebotspaketen geschnürte spezielle Urlaubsversicherungen enthalten oft Unsinn. So ist eine Urlaubshaftpflichtversicherung überflüssig, wenn die Familie schon eine Haftpflichtversicherung hat. Die Reisegepäckversicherung ist nur dann wirklich gut, wenn sie den Wert der gesamten mitgenommenen Habe umfasst. 


Grillen und chillen - Brutzelspass kann auch im Versicherungsfall enden

Hameln, 04.06.2025 – Den jetzt beginnenden Sommer nutzen viele fürs Grillen. Leider steigt mit der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu rund 4.000 schweren Grillunfällen in Deutschland, mehr als 500 davon mit schwersten Verbrennungen.

Die häufigste Ursache sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1.800 Grad Celsius entstehen. Daher sollten nur ungefährliche Grillanzünder wie zum Beispiel Anzündwürfel verwendet werden. 

Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu unvorhergesehen Schäden kommt, helfen private Unfall- und Haftpflichtversicherungen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein. „Da Grillen ein privates Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf“.

Geeignete Vorsichtsmaßnahmen und einen sachkundigen Umgang mit dem Grill können jedoch die Versicherungen ihren Kunden nicht abnehmen. „War bei einem Grillunfall etwa Alkohol im Spiel, kann die private Unfallversicherung auch die Zahlungen verweigern bzw. der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält“.

Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld, einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall und bei Dauerfolgen schlimmstenfalls eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Verpflichtungen und wehrt ggf. unberechtigte Ansprüche ab. „Auch für Sachschäden, wenn beispielsweise des Nachbars Markisen durch Funkenflug beschädigt werden, kommt die private Haftpflichtversicherung auf“.


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Unfall

Unfall

Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Ein unbedachter Schritt und das Schicksal schlägt zu. Glück hat, wer noch einmal mit einem blauen Auge davon kommt. Doch oft wird aus einem kleinen Fehltritt ein gefährlicher Unfall – statistisch gesehen alle vier Sekunden. Und die meisten davon passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause.

Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.

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Gasvergleich

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Gasvergleich lohnt sich

Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.


Thema Nr.1 = Stromverbrauch

 
 
 

 

 


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