Schön, dass Sie den Weg zur Sandmann KG gefunden haben. Wir sind seit über 51 Jahren für bestmögliche, freie und individuelle Optimierung Ihrer Finanzierungen, Immobilien und Versicherungen im Raum Hameln (Weserbergland / Region Hannover) für Sie da.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Finanzierung von Immobilien und beraten Sie zu allen Versicherungen (vom A- Auto bis zum Besuch beim Z- Zahnarzt).
Hameln, 16.12.2025 – Von Ende November an trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde.
In der beschaulichen Weihnachtszeit wird immer wieder die Gefahr von Zimmerbränden unterschätzt: Rund 6.000 Mal brennt es in deutschen Wohnzimmern mit einem durchschnittlichen Schadenswert von 4.900 Euro im Einzelfall. So zahlten die Versicherer im letzten Jahr rund 31 Millionen Euro für Brandschäden. Insbesondere Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen, weil sich trockene Tannennadeln sehr rasch entzünden und minutenschnell Zimmerbrände mit Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entstehen lassen.
"Wenn es trotz aller Vorsicht doch zur Katastrophe kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen", ermuntert das Team der Sandmann KG, zu beherztem Eingreifen. „Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt, - auch die Weihnachtsgeschenke.“
Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Wenn nämlich brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen etc.) gefährliche Stoffe freisetzt, können diese die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen und müssen vollständig entsorgt werden.
Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte Kerzenflamme im Zimmer, können die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern. In neueren Versicherungsbedingungen geht es den Geschädigten besser: Viele Versicherer leisten nun auch in diesen Fällen. Ob der sogenannte "Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit" mitversichert ist, und in welchem Umfang, kann der betreuende Versicherungskaufmann schnell beantworten.
Für die viel höheren Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter einen Teil des Geldes zurückholt, wenn dieser den Brand schuldhaft verursacht hat. Eine Privathaftpflichtversicherung des Mieters kann hier die Ansprüche regulieren, sie sollte ohnehin in keinem Haushalt fehlen.
Hameln, 02.12.2025 – Naturgemäß häufen sich am Jahresende Terminsachen, wie z. B. bei der Altersvorsorge, wo Riester-Sparern staatliche Zulagen im dreistelligen Bereich winken.
Wer für 2023 noch keine Zulagen bei seinem Anbieter beantragt hat, kann dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31.12. tun. „Danach ist die staatliche Förderung unwiederbringlich verloren“.
Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen immer wieder Untersuchungen, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustehen. Denn der Staat fördert die Altersvorsorge über die Riester-Rente mit einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro (Verheiratete: 350 Euro). Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern sogar jährlich 300 Euro. Wer ältere Kinder hat, wird zusätzlich mit 185 Euro je Kind bedacht, wenn noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Und für besonders junge Riester-Sparer gibt es auch einen Anreiz: Schließen unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, einen Riestervertrag ab, erhalten sie einen einmaligen Riester-„Startbonus“ von 200 Euro. Diese staatliche Förderung wirkt wie ein Sparturbo: Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere private Rente.
Voraussetzung für die volle Förderung aber ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in den Riestervertrag eingezahlt wurden. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Aber auch hier gilt eine Frist: Das Geld muss auf dem Riesterkonto noch in dem Jahr eingehen, für das später die staatlichen Zulagen beantragt und gewährt werden.
Falls man zu den Nachlässigen in Finanzsachen zählt, hilft ein so genannter Dauerzulagenantrag, den man bei seinem betreuenden Versicherungskaufmann stellen kann, sofern man eine Riesterversicherung abgeschlossen hat. Dann erfolgt die Beantragung der Zulage automatisch.
Dennoch empfehlen wir, zumindest einmal pro Jahr den Riestervertrag nachzuprüfen, ob man die Riesterförderung erhalten und nichts ungewollt verschenkt hat. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Dann kann man auch gleich die Einzahlung vornehmen und schauen, ob sich beispielsweise an den gemachten Angaben zum Familienstatus nichts geändert hat.“
Förderung von Selbständigen
Auch Selbständige können von einer staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren und so genannte Rürup- bzw. Basis-Renten abschließen. Bei diesen muss man aber nicht wie bei den Riester-Renten einen Mindestbeitrag einzahlen, um eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Vielmehr wird die Altersvorsorge über Basis-Renten steuerlich gefördert: 2025 können Basisrenten-Sparer bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und damit ihre Steuerschuld senken. Aber wie bei den Riester-Sparern auch, müssen die Beiträge noch in diesem Jahr auf das Vorsorgekonto eingegangen sein, um sie steuerlich geltend zu machen. Also: Wer jetzt einzahlt, bekommt noch mehr.
Hameln, 30.09.2025 – Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, sondern auch das Risiko von Wildunfällen steigt wieder. Rund 276.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr, das sind mehr als 750 täglich auf deutschen Straßen, sagt die Versicherungswirtschaft.
„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“. „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes findet dabei nicht statt.“
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde gemeldet werden. Dann erhält man ein sogenannte Wildschadenbescheinigung.
Nach der Schadensanzeige bei der Kfz-Versicherung werden im Rahmen der Voll- und Teilkasko aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild (Reh, Wildschein) entstanden sind. Einige Kfz-Versicherer decken in ihren Policen auch Kollisionsschäden durch weitere oder sogar alle Tiere ab. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht. Bei Vertragsfragen wendet man sich am besten an den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.
Was tun bei Schreckreaktionen?
Wird der Schaden nicht durch das Tier direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte "Rettungskosten" gefordert werden. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Tier, Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren (z. B. Hase, Marder) ist nämlich nach der geltenden Rechtsprechung ein selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig.
Auch Hartgesottene sollten aufpassen: Denn die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei und kann strafrechtlich geahndet werden.

Adventskranz, Kerzen, Kaminfeuer: In der dunklen Jahreszeit spielt offenes Licht wieder eine große Rolle. Doch genau diese stimmungsvolle Atmosphäre birgt auch Gefahren. Laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS), steigt im Dezember die Zahl der Wohnungsbrände gegenüber anderen Monaten um bis zu 50 Prozent.
Warum das Risiko in der Weihnachtszeit steigtTrockenes Tannengrün, unbeaufsichtigte K... [ mehr ]
Viele Arbeitgeber belohnen zum Jahresende ihre Belegschaft: Weihnachtsgeld, Boni oder eine Sondervergütung. Oft verschwindet dieses Plus rasch im Alltag – für Geschenke, Reisen oder größere Anschaffungen. Doch wer das zusätzliche Geld oder einen Teil davon in die private Altersvorsorge steckt, investiert in die eigene finanzielle Freiheit im Alter. Denn dieser Bonus ist nicht für den Lebensstandard eingeplant, sondern kommt obendrauf &ndash... [ mehr ]
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Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Ein unbedachter Schritt und das Schicksal schlägt zu. Glück hat, wer noch einmal mit einem blauen Auge davon kommt. Doch oft wird aus einem kleinen Fehltritt ein gefährlicher Unfall – statistisch gesehen alle vier Sekunden. Und die meisten davon passieren in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause.
Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der Unfallversicherung. Die kostet wenig, leistet dafür aber umso mehr.
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Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.

