Seit 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter zur bAV einen Zuschuss zu leisten. Damit erhöht sich tendenziell die Versorgung aller bAV-Sparer. Welche Möglichkeiten es hier genau gibt, können wir in einem Gespräch gern klären.